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   BGH, 30.05.1958 - IV ZR 35/58   

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https://dejure.org/1958,954
BGH, 30.05.1958 - IV ZR 35/58 (https://dejure.org/1958,954)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1958 - IV ZR 35/58 (https://dejure.org/1958,954)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1958 - IV ZR 35/58 (https://dejure.org/1958,954)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • OLG Hamburg - 9 U (Entsch) 120/57
  • BGH, 30.05.1958 - IV ZR 35/58

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 1492 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 01.02.1995 - VIII ZB 53/94

    Beendigung des Rechtszuges; Gerichtliche Zuständigkeit auf dem Gebiet der

    aa) Nach der zu § 244 ZPO ergangenen früheren Rechtsprechung des III. und des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs ist die Instanz mit Zustellung des Endurteils beendet mit der Folge, daß keine Unterbrechung des Verfahrens eintritt, wenn der Prozeßbevollmächtigte nach Zustellung des Urteils, aber vor Einlegung eines Rechtsmittels oder Eintritt der formellen Rechtskraft verstirbt (BGHZ 23, 172, 173; Urteil vom 30. Mai 1958 - IV ZR 35/58 = LM ZPO § 244 Nr. 2; Beschluß vom 3. November 1964 - III ZR 42/64 = VersR 1964, 1306 - in diesem Fall war allerdings der Anwalt erst nach Ablauf der Berufungsfrist verstorben -).
  • BGH, 18.09.1991 - XII ZB 51/91

    Versäumung der Berufungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

    Indessen tragen weder jener Beschluß noch die Aufgabe des von dem früheren IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs in dem Urteil vom 30. Mai 1958 - IV ZR 35/58 - LM § 244 ZPO Nr. 2 vertretenen Standpunktes durch den IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (s. Anmerkung der Schriftleitung in BAGE 28, 46, 53 f.) diese Beurteilung.
  • BAG, 18.03.1976 - 3 AZR 161/75

    Zustellung des Berufungsurteils - Einlegung der Revision - Tod des Rechtsanwalts

    Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts will Jedoch eine Unterbrechung des Verfahrens gemäß § 244 Abs. 1 ZPO annehmen, sieht sich daran aber durch ein abweichendes Ur teil gehindert, daß der Vierte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am 3o. Mai 1958 verkündet hat (IV ZR 35/58 - veröffentlicht in LM Nr. 2 zu § 244 ZPO).
  • BGH, 10.07.1984 - VI ZB 10/84

    Versäumung - Rechtsmittelfrist - Rechtsanwalt - Rechtsmittelkläger - Verschulden

    Wenn durch dessen Tod auch keine Unterbrechung des Verfahrens begründet wird (Stein/Jonas/Pohle, ZPO, 19. Aufl. § 244 Anm. 12), so wird der Partei doch regelmäßig Wiedereinsetzung zu gewähren sein, wenn der (Frei-) Tod ihres Verkehrsanwalts vor Ablauf der Berufungsfrist erfolgt, er der Partei erst nach Fristablauf bekannt wird und die Rechtsmittelfrist infolge des Versterbens des Anwalts nicht gewahrt werden konnte (vgl. OLG Köln NJW 1966, 208; s. auch BGH, Urteil vom 30. Mai 1958 - IV ZR 35/58 - LM § 244 ZPO Nr. 2 und dazu BAG NJW 1976, 1334, 1335 unter c).
  • BGH, 23.09.1976 - GmS-OGB 1/76
    Er hält an der gegenteiligen Meinung des früheren 4. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs in dem Urteil vom 30. Mai 1958, IV ZR 35/58, LM ZPO § 244 Nr. 2 insoweit nicht fest.
  • BGH, 21.01.1960 - VIII ZR 198/59

    Nichteinhaltung der Berufungsfrist wegen nicht ordnungsgemäßer Zustellung eines

    Durch den Tod des Anwalts der Beklagten nach diesem Zeitpunkt wird das Verfahren jedenfalls hinsichtlich der Frist zur Anlegung des Rechtsmittels nicht unterbrochen (RG JW 1915, 459; 1917, 163; BGH Urt. v. 30. Mai 1958 - IV ZR 35/58 - LM ZPO § 244 Nr. 2 = NJW RzW 1958, 334).
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